Zeitpunkt für die Einführung des Euro
Bei der Sitzung des Europäischen Rats im Dezember des Jahres 1995 in Madrid wurde von den Staats- und Regierungschefs vereinbart, die Euro-Banknoten und -Münzen spätestens zum 1. Januar 2002 zunächst zusätzlich zu den bisher gültigen nationalen Währungen in Umlauf zu bringen. Ein genauer Termin wurde nicht festgelegt, die Einführung sollte zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 1. Januar 2002 vonstattengehen. Damit wollte man den uneinheitlichen Präferenzen verschiedener Interessengruppen Rechnung tragen und gleichzeitig die langen Vorlaufzeiten für den Druck beziehungsweise die Prägung berücksichtigen.
Der letztmögliche Termin am 1. Januar 2002 hatte nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile. Erfahrungsgemäß werden Banknoten zum Jahresende am häufigsten verwendet, gerade in der Weihnachtszeit sind im Durchschnitt etwa 10 Prozent mehr Banknoten im Umlauf als im übrigen Jahr. Außerdem nutzt der Einzelhandel die ersten Tage des neuen Jahres oft für Inventuren oder Schlussverkäufe. Zwar wurden noch andere Termine ins Gespräch gebracht, schließlich aber der 1. Januar 2002 als optimalster Termin gewählt. Als Hauptargument wurde angeführt, dass mit dem 1. Januar ein neues Kalenderjahr beginnt. Zudem sei dies der Termin, der den nationalen, öffentlichen Verwaltungen bekannt sei. Der Europäische Rat beschloss auf seiner Sitzung in Madrid zudem, dass die neue Währung für maximal ein halbes Jahr parallel zu den bisherigen nationalen Währungen in Umlauf sein sollte.
Erst später wurden Vor- und Nachteile einer eventuellen Verkürzung dieses Zeitraums diskutiert: Eine knapper bemessene Zeitspanne würde Kosten für die zeitgleiche Nutzung zweier Währungen für den Einzelhandel, die Banken sowie die Öffentlichkeit senken. Bei einer Verlängerung des Zeitraums wäre die Anpassung von Verkaufsautomaten deutlich leichter umzusetzen. Letztlich wurde ein Kompromiss gefunden und der ECOFIN-Rat entschied im November 1999, den Zeitraum auf mindestens vier Wochen und höchstens zwei Monate festzulegen. Das Umtauschen bisher gültigen nationalen Währungen in Euro sollte auch nach diesem Zeitraum durch die Banken gewährleistet sein. Die Vorgängerwährungen sollten aber nach Ablauf der Frist nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen sein.